Betreuungskosten

Die Betreuungskosten werden vom Jugendamt an die Tagespflegeperson gezahlt.

Sie, als Eltern, zahlen lediglich einen Elternbeitrag - dieser richtet sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils.

Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen & Kontaktdaten:

 

Elternbeiträge für die Kindertagespflege der Stadt Bad Salzuflen

 

Betreuungsanspruch

Jedes Kind, ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung, hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, entsprechend des Bedarfs für mindestens 25 Wochenstunden.

Für Kinder unter 3 Jahren haben die Eltern ein Wahlrecht, ob ihr Kind in einer Kindertagesstätte, oder bei einer Tagespflegeperson untergebracht werden soll.